Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 3 Ws 950/05 (StVollz) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 70 Abs 2 StVollzG
Strafvollzug: Untersagung des Besitzes einer Sony Playstation II - Judicialis
StVollzG § 70 II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 70 II
Playstation 2; Spielekonsole; PC; Strafvollzug; Computerspiele - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gefährdung der Sicherheit eines Gefängnisses durch Zulassung einer "Playstation 2"
Verfahrensgang
- LG Kassel - 2 StVK 166/05
- OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 3 Ws 950/05 (StVollz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 125
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ws 251/04
Zulässigkeit von Telefonaten eines Untersuchungsgefangenen mit Personen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 3 Ws 950/05
An dieser Einschätzung, die in der Folgezeit mehrfach durch den Senat bestätigt wurde (u. a. Senat, Beschluß vom 05.01.2004 - 3 Ws 111/03 [StVollzG] - ; Beschluß vom 07.01.2004 - 3 Ws 258/03 [StVollzG] - ; Beschluß vom 08.04.2004 - 3 Ws 251/04 [StVollzG] - ) und der ganz herrschenden Rechtsprechung entspricht (z. B. KG, Beschluß vom 22.07.2005 - 5 Ws 178/05 [Vollz] - m. w. N., zit. nach juris), ändert sich auch nichts dadurch, daß der Hersteller inzwischen eine modifizierte, kleinere Version der "..." herausgebracht hat. - OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02
Strafvollzug: Unzulässiger Besitz einer Spielkonsole der Marke "Sony Playstation …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 3 Ws 950/05
Die Frage der Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt (§ 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG) durch die Zulassung einer Marke X "..."-Spielekonsole ist bereits mit Beschluß des Senats vom 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02 (StVollz) - abschließend entschieden - nämlich bejaht - worden, wobei maßgeblich auf die bei diesem Gerät gegebene Möglichkeit, Daten auf einer sog. "Memory-Card" abzuspeichern und das damit verbundene Risiko einer mißbräuchlichen Benutzung zur unerlaubten Speicherung von Daten, darüber hinaus aber auch auf die Möglichkeit der mißbräuchlichen Nutzung vorhandener Schnittstellen, abgestellt wurde. - KG, 22.07.2005 - 5 Ws 178/05
Strafvollzug: Nicht genehmigungsfähiger Besitz der Spielkonsole "Sony Playstation …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 3 Ws 950/05
An dieser Einschätzung, die in der Folgezeit mehrfach durch den Senat bestätigt wurde (u. a. Senat, Beschluß vom 05.01.2004 - 3 Ws 111/03 [StVollzG] - ; Beschluß vom 07.01.2004 - 3 Ws 258/03 [StVollzG] - ; Beschluß vom 08.04.2004 - 3 Ws 251/04 [StVollzG] - ) und der ganz herrschenden Rechtsprechung entspricht (z. B. KG, Beschluß vom 22.07.2005 - 5 Ws 178/05 [Vollz] - m. w. N., zit. nach juris), ändert sich auch nichts dadurch, daß der Hersteller inzwischen eine modifizierte, kleinere Version der "..." herausgebracht hat.
- OLG Karlsruhe, 26.10.2006 - 2 Ws 241/05
Freizeitgestaltung im Strafvollzug: Abstrakte Gefährlichkeit der Spielkonsole …
Eine solche Versiegelung kann nämlich nicht verhindern, dass durch Manipulationen an der Hardware der Spielkonsole oder die Veränderung geeigneter Software andere, nicht zu verplombende Schnittstellen umfunktioniert werden (Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2005, bei JURIS).Darüberhinaus können mit der sog. "Memory-Card" eine große Menge von Daten gespeichert werden, deren Kontrolle nur durch umfassende Sichtung und damit mit erheblichen Zeitaufwand möglich ist (vgl. OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; NStZ-RR 2006, 125).
- OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 3 Ws 1009/11
Keine Playstation 2 für Sicherungsverwahrte
Der Senat verweist insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt [Senat] ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 279/08 - juris; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 114; Thüringer OLG ZfStrVo 2003, 304; KG NStZ-RR 2004, 157; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - I Vollz [Ws] 9+10/04; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 203/05; jeweils zit. nach juris;… weitere Nachweise bei Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 70 Rn. 6 Stichwort: Telespielgeräte; siehe auch die auf der Grundlage zweier Sachverständigengutachten ergangene und ausführlich begründete Entscheidung des LG Bochum NStZ-RR 2005, 124). - OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 3 Ws 87/13
Keine Aushändigung eines TV-Gerätes mit Anschlüssen für externe Speichermedien
Der Senat verweist insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt [Senat] ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 279/08 - juris; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 114; Thüringer OLG ZfStrVo 2003, 304; KG NStZ-RR 2004, 157; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - I Vollz [Ws] 9+10/04; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 203/05; jeweils zit. nach juris;… weitere Nachweise bei Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 70 Rn. 6 Stichwort: Telespielgeräte; siehe auch die auf der Grundlage zweier Sachverständigengutachten ergangene und ausführlich begründete Entscheidung des LG Bochum NStZ-RR 2005, 124). - OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05
Allgemeine Gefährlichkeit einer Computerspielkonsole ("Sony Playstation 2") für …
Die genannten Vorkehrungen können nicht verhindern, dass durch Manipulationen an der Hardware der Spielkonsole oder durch die Veränderung geeigneter Software andere Schnittstellen, die zum ordnungsgemäßen Spielbetrieb benötigt werden und die daher nicht verplombt werden können, umfunktioniert werden (…vgl. Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Frankfurt a.a.O. und NStZ-RR 2006, 125; KG Berlin ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2005, bei JURIS). - OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07
Anspruch eines Gefangenen auf Aushändigung einer Spielkonsole "Nintendo Game …
Eine solche Versiegelung kann nämlich nicht verhindern, dass durch Manipulationen an der Hardware der Spielkonsole oder die Veränderung geeigneter Software andere, nicht zu verplombende Schnittstellen umfunktioniert werden (Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115 ; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248 ; NStZ-RR 2006, 125 ; KG ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock OLGSt StVollzG § 70 Nr. 11).